Die Fahrabteilung des Reit- und Fahrvereins St. Georg Haldern e. V.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Nicht nur in unserem täglichen Handeln, sondern auch bei der Umsetzung unseres Internetangebots, lassen wir uns von diesem Aspekt leiten.
Mit unserer Datenschutzerklärung möchten wir Ihnen erläutern, welche Daten wir im Rahmen unseres Internetangebots erheben und wie wir diese verwenden. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und gemäß der gesetzlichen Vorschriften und unserer Datenschutzerklärung behandeln.
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist:
Reit- und Fahrverein St. Georg Haldern e.V.
Lohstraße 20
46459 Rees-Haldern
Tel.: 02850 7878
E-Mail: kontakt@reitverein-haldern.de
Vertretungsberechtigter Vorstand:
Bernhard Ueffing (1. Vorsitzender)
Sabine Moelder (2. Vorsitzende)
Sie können sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an uns wenden.
Kontakt Datenschutzbeauftragte:
datenschutz@reitverein-haldern.de
Präambel
Der Reit- und Fahrverein St. Georg Haldern e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Ressort Allgemeine Verwaltung (alt: z.B. dem Geschäftsführer) zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.
Der Ressortleiter Allgemeine Verwaltung stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
6 Kommunikation per E-Mail
7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
8 Datenschutzbeauftragter
Da im Verein in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand nach § 26 BGB. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass die benannte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt. Vorrangig ist ein interner Datenschutzbeauftragter zu benennen. Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit, diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen, hat der Vorstand nach § 26 BGB einen externen Datenschutzbeauftragten auf der Basis eines Dienstvertrages zu beauftragen.
9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 25.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.
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